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Verbandsgemeinde Kirner Land: Veröffentlichung nach § 97 Abs. 1 GemO

a. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

b. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates zugeleitet.
Die Beratung und Beschlussfassung im Verbandsgemeinderat ist in der Sitzung am 07.02.2024 vorgesehen.

  1. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 liegt ab dem 22.01.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land, Bahnhofstraße 31 in 55606 Kirn,
     - Räumlichkeiten der Finanzabteilung – bis zur Beschlussfassung durch den Verbandsgemeinderat über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 zur Einsichtnahme bereit. Ebenso wird er auf der Homepage: www.kirner-land.de eingestellt.
     
  2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Kirner Land haben die Möglichkeit bis zur Beschlussfassung Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 einzureichen.

Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land, Bahnhofstraße 31 in 55606 Kirn oder elektronisch an verwaltung(at)kirner-land.de einzureichen.

Der Verbandsgemeinderat wird vor der Beschlussfassung über die Haushalts-satzung 2024 über die - innerhalb der gesetzlichen Frist - eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Kirn, den 19.01.2024  

Thomas Jung,
Bürgermeister

Kontakt

Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land
Bahnhofstraße 31
55606 Kirn
Telefon: 06752 135-0
E-Mail: verwaltung(at)kirner-land.de