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Stadt Kirn: Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen in Kirn gem. § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz (LStrG) in der derzeit geltenden Fassung

Gemäß § 36 LStrG wird die nachstehend genannte Straße in Kirn in dem jeweils genannten Umfang dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

  1. Die Verkehrsanlage „Dhauner Straße“ wie nachstehend
    1.1 Das zwischen der Dhauner Straße in Richtung Norden und dem angrenzend Richtung Süden („Auf Halmen“) verlaufenden Fußweg (Gemarkung Kirn, Flur 4, Parz. 30/1 tlw., 30/2 und 20/19) als Gemeindestraße (§ 3 Nr. 3a LStrG) für den öffentlichen Verkehr in Form von Anliegerverkehr mit Kraftfahrzeugen zur Erschließung der angrenzenden Grundstücke sowie Fahrzeuge zur Versorgung der Anliegergrundstücke und Fahrzeuge öffentlicher Einrichtungen (z.B. Abfallbeseitigung, Krankenfahrzeuge, Feuerwehr, Unterhaltungs- und Reinigungsfahrzeuge) sowie von Landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Fußgänger- und Radfahrverkehr.

Die Verkehrsübergabe der vorstehend genannten Fläche ist bereits erfolgt.

Ein Lageplan, in denen die jeweils gewidmete Fläche schwarze umrandet dargestellt ist, ist dieser Widmungsverfügung beigefügt.

Diese Verfügung gilt mit Ablauf des auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tages als bekanntgegeben (§1 Abs. 1 LVwVfG  i.V.m. § 41 Abs. 4 VwVfG in der derzeit gültigen Verfassung).

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land, Bahnhofstr. 31, 55606 Kirn einzulegen. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an verwaltung(at)kirner-land.de erhoben werden.

Hinweis:
Der Lageplan, in der die gewidmete Fläche dargestellt ist, kann auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land, 55606 Kirn, Kirchstr. 3, Zimmer 3.21, jeweils montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, eingesehen werden.

Diese Bekanntmachung ergeht im Namen und im Auftrag der Ortsgemeinde Stadt Kirn.

Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land
Kirn, 20.10.2021

Thomas Jung,
Bürgermeister

Kontakt

Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land
Bahnhofstraße 31
55606 Kirn
Telefon: 06752 135-0
E-Mail: verwaltung(at)kirner-land.de