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Bekanntmachung des Wahlleiters zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

I.

Am Sonntag, dem 23. Juli 2023, von 8 bis 18 Uhr, findet  die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters  und am Sonntag, dem 13. August 2023 von 8 bis 18 Uhr die etwaige Stichwahl  der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters statt.

 

II.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 16.06.2023, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung zu beantragen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung erhalten.

 

Königsau, den 26.05.2023

 

Rainer Seifert

Erster Beigeordneter als Wahlleiter

 

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