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Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

Bekanntmachung
der Landrätin zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

I.
Am Sonntag, dem 9. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr
findet die Wahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers - Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters - Stadtbür-germeisterin/Stadtbürgermeisters - sowie des Ortsbeirats - Gemeinderats - Stadtrats - Verbandsgemeinde-rats - Kreistags - und
am Sonntag, dem 23. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr
die etwaige Stichwahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers - Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters - Stadtbürgermeisterin/ Stadtbürgermeisters - statt.

II.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerver-zeichnis bis zum 3. Mai 2024, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeinde-/Stadtverwaltung zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeinde-/Stadtverwaltung erhalten.

Bad Kreuznach, den 5. Februar 2024
Bettina Dickes
Landrätin

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