Elterninformation
Liebe Eltern,
die Zusammenarbeit mit Ihnen ist uns besonders wichtig.
Sie haben viele Möglichkeiten, sich aktiv am Schulleben Ihres Kindes zu beteiligen:
Elternabende
Stammtisch
Sprechstunden
U-Besuchszeiten
In der Regel finden mindestens zwei Mal pro Schuljahr klasseninterne Elternabende statt, an denen der Klassenlehrer wichtige pädagogische und organisatorische Themen mit Ihnen bespricht.
Neben den Elternabenden treffen sich die Eltern und Lehrer zum gemütlichen Beisammensein in einer Lokalität.
Die Sprechzeiten der Lehrerinnen und Lehrer finden Sie auf "Sprechzeiten". In diesen Sprechstunden haben Sie die Möglichkeit, sich mit einer Lehrperson über Ihr Kind auszutauschen.
Nach vorheriger Anmeldung können Sie im Unterricht Ihres Kindes hospitieren. Die Besuchszeiten finden Sie ebenfalls unter "Sprechzeiten".
Weitere wichtige Informationen entnehmen Sie bitte dem großen Elternbrief!
Sprechzeiten
SEB
Der Schulelternbeirat (SEB) setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Frau Schweig ( Vorsitz), Frau Christmann, Frau Dill und Herr Breit.
Vertreter sind: Frau Collet-Scherer, Frau Ebertz, Herr Hassan-Sharif, Herr Hofmann
Allgemeine Informationen
Entschuldigungen
Wenn ein Kind nicht am Unterricht teilnehmen kann, sollte es bis 07.45 Uhr in der Schule telefonisch entschuldigt werden. Hierzu steht auch der Anrufbeantworter zur Verfügung. Bitte schauen Sie sich unser Konzept zur Anwesenheitskontrolle an.
Eine begründete schriftliche Entschuldigung ist innerhalb drei Tagen immer nachzureichen.
Bustransport
Die Kinder müssen im Bus einen Sitzplatz einnehmen und sich während der Fahrt angemessen verhalten.
Bei witterungsbedingten Fahrausfällen insbesondere in der Winterzeit gilt folgende Regelung für
Kindergarten, Grundschulen und Förderschulen
„Dieser „Personenkreis“ muss unter Aufsicht des Fahrerpersonals im Bus verbleiben,
bis Hilfe eintrifft oder die Weiterfahrt möglich ist.
Ausnahme: In unmittelbarer Nähe von geschlossenen Ortschaften kann der Fahrer die Kinder in den Ort führen und von dort die erforderlichen Maßnahmen einleiten (z.B. telefonische Meldung). Der Fahrer verweilt grundsätzlich bei den Kindern bis Hilfe eintrifft.“
Bei Nichterscheinen des Busses müssen Grundschüler lediglich 15 Minuten an der Haltestelle warten. Danach können sie nach Hause gehen.In diesem Fall sind die Eltern nicht verpflichtet, die Kinder privat zur Schule zu fahren.
(aus der Originalmitteilung der Kreisverwaltung/Schülerbeförderung)
Unterricht bei extremen Witterungsverhältnissen
Bei Witterungsverhältnissen, wie z.B. Glatteis oder Schnee, entscheiden die Eltern/Sorgeberechtigten selbst, ob ihr Kind in die Schule kommen kann, oder ob es zu Hause bleibt. Unterricht findet auch an solchen Tagen statt.
Infektionskrankheiten
Bei chronischen Erkrankungen und ansteckenden Infektionskrankheiten, wie z.B. Masern, Röteln, Windpocken u.a. sowie auch bei Läusen, muss die Schule, zum Schutz anderer, umgehend informiert werden.
Schulinterne Vereinbarungen
Verantwortlich für den Schulbesuch sind die Eltern | |
---|---|
Ihr Kind kann nicht zur Schule gehen? | Die Eltern (Erziehungsberechtigten) sorgen für:
|
Krankheit |
|
Arztbesuche |
|
Unterrichtsmaterialien |
|
Hausaufgaben |
|
Elternbriefe |
|
Gesprächstermine |
|
Hier unsere schulinternen Verbeinbarungen als Download.