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Elterninformation

Liebe Eltern,

 

die Zusammenarbeit mit Ihnen ist uns besonders wichtig.

Sie haben viele Möglichkeiten, sich aktiv am Schulleben Ihres Kindes zu beteiligen:

Elternabende

Stammtisch
Sprechstunden
U-Besuchszeiten

In der Regel finden mindestens zwei Mal pro Schuljahr klasseninterne Elternabende statt, an denen der Klassenlehrer wichtige pädagogische und organisatorische Themen mit Ihnen bespricht. 

Neben den Elternabenden treffen sich die Eltern und Lehrer zum gemütlichen Beisammensein in einer Lokalität.

Die Sprechzeiten der Lehrerinnen und Lehrer finden Sie auf "Sprechzeiten". In diesen Sprechstunden haben Sie die Möglichkeit, sich mit einer Lehrperson über Ihr Kind auszutauschen.   

Nach vorheriger Anmeldung können Sie im Unterricht Ihres Kindes hospitieren. Die Besuchszeiten finden Sie ebenfalls unter "Sprechzeiten".

Weitere wichtige Informationen entnehmen Sie bitte dem großen Elternbrief!


Sprechzeiten

SEB

Der Schulelternbeirat (SEB) setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: 

Frau Schweig ( Vorsitz), Frau Christmann, Frau Dill und Herr Breit.

Vertreter sind: Frau Collet-Scherer, Frau Ebertz, Herr Hassan-Sharif, Herr Hofmann

Allgemeine Informationen

Entschuldigungen

Wenn ein Kind nicht am Unterricht teilnehmen kann, sollte es bis 07.45 Uhr in der Schule telefonisch entschuldigt werden. Hierzu steht auch der Anrufbeantworter zur Verfügung. Bitte schauen Sie sich unser Konzept zur Anwesenheitskontrolle an.

Eine begründete schriftliche Entschuldigung ist innerhalb drei Tagen immer nachzureichen.

 

Bustransport

Die Kinder müssen im Bus einen Sitzplatz einnehmen und sich während der Fahrt angemessen verhalten. 

Bei witterungsbedingten Fahrausfällen insbesondere in der Winterzeit gilt folgende Regelung für

Kindergarten, Grundschulen und Förderschulen

„Dieser „Personenkreis“ muss unter Aufsicht des Fahrerpersonals im Bus verbleiben,

bis Hilfe eintrifft oder die Weiterfahrt möglich ist.

Ausnahme: In unmittelbarer Nähe von geschlossenen Ortschaften kann der Fahrer die Kinder in den Ort führen und von dort die erforderlichen Maßnahmen einleiten (z.B. telefonische Meldung). Der Fahrer verweilt grundsätzlich bei den Kindern bis Hilfe eintrifft.“

Bei Nichterscheinen des Busses müssen Grundschüler lediglich 15 Minuten an der Haltestelle warten. Danach können sie nach Hause gehen.In diesem Fall sind die Eltern nicht verpflichtet, die Kinder privat zur Schule zu fahren.

(aus der Originalmitteilung der Kreisverwaltung/Schülerbeförderung)

 

Unterricht bei extremen Witterungsverhältnissen

Bei Witterungsverhältnissen, wie z.B. Glatteis oder Schnee, entscheiden die Eltern/Sorgeberechtigten selbst, ob ihr Kind in die Schule kommen kann, oder ob es zu Hause bleibt. Unterricht findet auch an solchen Tagen statt.

 

Infektionskrankheiten

Bei chronischen Erkrankungen und ansteckenden Infektionskrankheiten, wie z.B. Masern, Röteln, Windpocken u.a. sowie auch bei Läusen, muss die Schule, zum Schutz anderer, umgehend informiert werden.

Schulinterne Vereinbarungen

Verantwortlich für den Schulbesuch sind die Eltern    
Ihr Kind kann nicht zur Schule gehen? Die Eltern (Erziehungsberechtigten) sorgen für:
  • regelmäßigen Schulbesuch 
  • pünktliches Erscheinen zum Unterricht 
  • (Schulgebäude ist ab 7:40 Uhr geöffnet)
Krankheit
  • Es muss am ersten Krankheitstag vor Unterrichtsbeginn telefonisch oder persönlich abgemeldet werden.
Arztbesuche
  • Sie sind in der unterrichtsfreien Zeit zu erledigen.
  • Wenn dies nicht möglich ist, muss der Klassenlehrer frühzeitig schriftlich informiert werden.
Unterrichtsmaterialien 
  • Für die Vollständigkeit der Materialien haben die Eltern zu sorgen.
  • Teilnahme am Sportunterricht ist nur mit vollständiger Sportbekleidung möglich.
Hausaufgaben 
  • Die Vollständigkeit der Hausaufgabe sollte von Eltern täglich überprüft werden.
  • Nicht erledigte Hausaufgaben müssen nachgearbeitet werden.
Elternbriefe
  • Sie müssen pünktlich bis zum genannten Rückgabetermin abgegeben werden.
  • Ist die Einverständniserklärung zu einer schulischen Veranstaltung nicht vorhanden, kann Ihr Kind daran nicht teilnehmen.
Gesprächstermine 
  • Sie finden nach Vereinbarung statt.
  • Sie müssen bei Nichteinhaltung vor Unterrichtsbeginn abgesagt werden.

 

Hier unsere schulinternen Verbeinbarungen als Download.