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Unsere Schule

Am 16.März 2022 wurde unser neuer Spielplatz offiziell eingeweiht. Die Schulgemeinschaft sang zusammen zur Melodie „Wer will fleißige Handwerker sehn“ und feierte die Eröffnung. Verbandsbürgermeister Herr Jung sowie Herr Schäfer (Sozialverwaltung, Schulen), Herr Scherer (Bauhofleiter) und SEB Vorsitzende Frau Albrecht freuten sich gemeinsam mit den Kindern und den Lehrerinnen über die neuen Spielgeräte.

Verbandsgemeinde und Bürkle- Stiftung finanzierten den Neubau, da der alte Spielplatz marode war. Ein herzliches DANKESCHÖN!

Die Kinder sind begeistert und haben nun wieder eine tolle Spielfläche, die auch nachmittags genutzt werden darf.

Zur Stärkung spendierte der Förderverein, vertreten durch Frau Heckmann, den Kindern Brezeln.

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Herzlich willkommen auf unserer Schulhomepage der Grundschule Hellberg in Kirn!

Unterrichts- und Pausenzeiten

Offener Anfang7.45     - 8.00 Uhr
1.  Stunde/Schulbeginn 8.00    -  8.45 Uhr 
Betreutes Frühstück8.45     - 9.00 Uhr
2.  Stunde 9.00   -   9.45 Uhr 
Pause9.45-10.05 Uhr
3.  Stunde 10.05-10.55 Uhr 
 Pause10.55-11.10 Uhr
4.       Stunde 11.10-12.00 Uhr 12 Uhr Schulschluss für 1. & 2. Klassen 
Pause12.00    - 12.10 Uhr
5.        Stunde 12.10    - 13.00 Uhr         13 Uhr Schulschluss für 3. & 4. Klassen

Schulgemeinschaft

Schulleitung

Frau Tanja Gravius (Rektorin)

Kollegium

Frau Eva Billo, Frau Jutta Bohrer, Frau Daniela Demand, Frau Doris Gabriel, Frau Kimberly Maurer, Frau Anne Mengeu

Frau Peri Ann Houk (Lehramtsanwärterin)

Frau Siegler (Deutsch als Zweitsprache)

Frau Frey (Lehramtsstudentin)

Herr Jakob Miesem (Freiwilliges Soziales Jahr)

Das Schuljahr 25/26 startet mit 109 Schülerinnen und Schülern aus Kirn, Kirnsulzbach und Meckenbach.

Sekretariat

Das Sekretariat wird von Frau Stein geleitet. Es ist zu folgenden Terminen besetzt.
Dienstag und Donnerstag von je 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Als Hausmeister kümmert sich Herr Kilian um die Hellbergschule.

Unsere Reinigungskräfte Frau Bastron, Frau Keibel und Frau Roll sorgen für Sauberkeit im Schulhaus und in der Turnhalle.

Hausordnung

Damit sich alle wohlfühlen, ist es wichtig, vereinbarte Regeln einzuhalten.

Unsere Regeln: friedlich, freundlich, langsam, leise.

  1. Wir grüßen uns.
  2. Achte auf das „Stillezeichen!“.
  3. Sei leise im Schulgebäude!
  4. Gehe langsam durch die Flure!
  5. Sei immer hilfsbereit!
  6. Sei freundlich zu anderen und lass andere mitspielen!
  7. Nimm Rücksicht und sei vorsichtig, damit dir und anderen nichts passiert!
  8. Achte auf Sauberkeit in den Toiletten!
  9. Zerstöre keine Sachen absichtlich im Schulhaus und auf dem Schulhof!
  10. Verlasse während der Schulzeit niemals ohne Erlaubnis das Schulgelände!
  • Ab 07.45 Uhr dürfen die Kinder in die Klassen. Busaufsicht erfolgt auf dem hinteren Schulhof ab 7.45 Uhr
  • Alle Schülerinnen und Schüler sind für den direkten Heimweg versiche.
  • Kinder, die den Schulbus benutzen, müssen vereinbarte Regeln im Bus einhalten.
  • Schulunfälle, bei denen die Kinder ärztlich behandelt werden, sollen von den Eltern/Sorgeberechtigten umgehend im Sekretariat oder bei der Klassenleitung gemeldet werden.
  • Besucher melden sich vor dem Besuch im Sekretariat oder bei der Schulleitung an.
  • Gegenstände, die nicht für den Schulbetrieb erforderlich sind, z.B. ein Handy, eine Smartwatch oder andere Smartgeräte sowie elektronische Spielgeräte, dürfen nicht mitgebracht werden. Das Tragen, das Einschalten und die Benutzung dergleichen sind verboten. Bei Verstoß wird das Gerät von der Lehrkraft eingezogen und sicher verwahrt. Es kann am Ende des Schultages zwischen 13 Uhr und 13.30 Uhr im Büro abgeholt werden.

DieSchulApp

Alle Schulen der VG Kirner Land haben zwecks direkte Kommunikation eine APP eingeführt: „Die SchulApp“. Diese wird vom Schulträger finanziert und ist für Eltern kostenlos, die Nutzung freiwillig. (Server in Deutschland)

Wir erhoffen uns eine schnellere und einfachere Kommunikation.

 

Folgende Module stehen zur Verfügung:

- Elternbriefe/Nachrichten (auch in verschiedenen Sprachen)

- Krankmeldungen

 

Erste Schritte zur Nutzung:

„DieSchulApp“ ist für die Betriebssysteme Android und iOS sowie im Browser unter www.dieschulapp.de/app/login verfügbar. Die Nutzung ist für Sie kostenlos und freiwillig. Das bedeutet, wenn Sie sich dagegen entscheiden, erhalten Sie die Informationen auf den herkömmlichen Wegen. Wir freuen uns aber natürlich, wenn möglichst viele Eltern von den digitalen und schnellen Kommunikationsmöglichkeiten Gebrauch machen.

Für die Installation der App auf Ihrem Smartphone, öffnen Sie den App Store (iOS) oder den Play Store (Android) auf Ihrem Gerät und suchen dort nach „DieSchulApp“. Wir legen Sie im System als Benutzer an und schalten Sie frei:  Wenn wir über eine Mail-Adresse von Ihnen verfügen, erhalten Sie von uns Benutzername und Passwort direkt auf diesem Wege zugeschickt. Das sind die Zugangsdaten. Bitte klicken Sie den Button Anmelden an, nicht das Registrierungsformular.  Melden Sie sich als Elternteil an. Sobald Sie diese in der App eingegeben haben, können Sie mit der Nutzung starten. Bitte klicken Sie nicht auf den Button „Registrierung anfordern“.

Damit Sie auch immer gleich sehen, wenn eine Nachricht in der App versendet wurde, bitte „Benachrichtigungen durch die App“ erlauben.

Wenn Sie Ihr Kind krank melden, können Sie auch eine Krankmeldung ausdrucken, müssen diese nur noch unterschreiben und können diese in der Schule abgeben.

Krankmeldung der Kinder

Abwesenheit des Kindes in der Schule/ Schulisches Konzept zur Anwesenheitskontrolle

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,

aus gegebenem Anlass muss ich darauf hinweisen, dass Ihr Kind, wenn es nicht zur Schule kommen kann, unbedingt von Ihnen rechtzeitig entschuldigt werden muss. 

(Grundlage Schulgesetz § 65 Abs. 1 und 2, GrSchulO § 22 Abs. 1 Satz 4, Dienstordnung (Ziffern 1.5.2, 1.7.1, 2.12.3)

Auf diesen Wegen können Sie dies tun:

  • Telefonisch, morgens bitte bis 7.30 Uhr – danach sind alle im Unterricht! 

  • Per App, bitte auch bis 7.30 Uhr, denn die Lehrkraft kann nicht ständig auf die App schauen.

  • Bitte geben Sie auch an, wie lange es fehlen wird, dies ist auch über die App möglich.

Lehrkräfte müssen in letzter Zeit oft nach 8 Uhr zuhause anrufen, da das Kind nicht erschienen ist. Häufig können wir niemanden erreichen. Wir möchten - und müssen - sicher gehen, dass es Ihrem Kind gut geht. 

Bitte bedenken Sie, dass die Lehrkraft die Klasse beschäftigen muss und kein Unterricht möglich ist, während sie alle von Ihnen angegebenen Telefonnummern anruft und ggf. per App bei Ihnen nachfragt, wo das Kind ist.

Sollten wir niemanden erreichen, bleibt nur die Möglichkeit, das Ordnungsamt zu informieren. 

Leider kommt es mitunter vor, dass Eltern nicht erreichbar sind, wenn das Kind während des Schulvormittages erkrankt. Es muss jemand für Notfälle erreichbar sein.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

 

Mit freundlichen Grüßen

T. Gravius

(Schulleitung)

Betreuung nach Schulschluss

Betreuende Grundschule

Von Montag bis Donnerstag ist von 12.00 bis 16.00 Uhr an unserer Schule ein Betreuungsangebot eingerichtet.

Aktuell wird kein warmes Mittagessen angeboten. Der Mensabau ist geplant.

In dieser Zeit begleiten Frau Wolf, Frau Müller, Frau Bartnick und Frau Schweickard die Kinder bei den Hausaufgaben und betreuen sie beim Spielen.

Es handelt sich hier nicht um eine garantierte Hausaufgabenbetreuung. Die Eltern sind verpflichtet, die Hausaufgaben ihrer Kinder immer zu kontrollieren.

Eine vorherige Anmeldung ist notwendig. Anmeldeformular und Betreuungsverordnung im Downloadbereich.

Telefonnummer der Betreuung 0151 46345165 von 12 Uhr bis 16.00 Uhr 

 

Betreuungsordnung

über das Betreuungsangebot der Verbandsgemeinde Kirner Land

an der Hellbergschule in Kirn

§ 1

 

Träger und Aufgaben

  1. Die Verbandsgemeinde Kirner Land bietet als Träger an der Hellbergschule in Kirn ein unterrichtsergänzendes und freiwilliges Betreuungsangebot (Betreuende Grundschule) für die Schülerinnen und Schüler dieser Grundschule an.

    Das Betreuungsangebot richtet sich nach den jeweils gültigen Bestimmungen es Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz (Hinweis zur Einrichtung von Betreuungsangeboten an Grundschulen des MBWWK vom 1. August 2014, Amtsblatt S. 224).

    Das Betreuungsangebot ist eine schulische Veranstaltung im Sinne der Grundschulordnung. Die Schulleitung führt die Aufsicht über das Betreuungsprogramm und ist gegenüber den Betreuungskräften weisungsbefugt. Sie hilft dem Träger bei der Ermittlung des jährlichen Betreuungsbedarfs.

  2. Die Betreuende Grundschule hat die Zielsetzung, die Betreuung von Grundschulkindern vor und nach dem allgemeinen Unterricht außerhalb von Ferienzeiten und schulfreien Tagen zu gewährleisten.

  3. Den Einsatz der Betreuungskräfte organisiert der Träger. Er trägt auch bei kurzfristigem Ausfall einer Betreuungskraft dafür Sorge, dass das Betreuungsangebot durch eine Ersatzkraft aufrechterhalten werden kann. Es besteht kein Anspruch auf eine Betreuung durch pädagogisches Fachpersonal.

  4. Der Träger benennt eine verantwortliche Person aus dem Betreuerteam, die mit der Schulleitung zusammenarbeitet und das Team vor Ort koordiniert.

§ 2

Gestaltung der Betreuungszeiten und -gruppen

  1. Auf Grundlage räumlicher Gegebenheiten, personeller Verfügbarkeiten und der jährlichen Anmeldungen wird die Nachmittagsbetreuung, vorerst an den Schultagen von montags bis donnerstags, nach Unterrichtsschluss in der Zeit ab 12:00 Uhr (Klasse 1 + 2) und ab 13:00 Uhr (zusätzlich Klasse 3 + 4) bis 16:00 Uhr für Schülerinnen und Schüler angeboten.

  2. Die Betreuungszeiten enden am Nachmittag grundsätzlich um 13:00 Uhr, 14:00 Uhr, 15:00 Uhr und 16:00 Uhr (Abholzeiten). Für „Buskinder“ gelten die aktuellen Linienfahrpläne.

  3. Elternteile bzw. Personensorgeberechtigte oder von diesen benannte Dritte sind zur Abholung der jeweiligen Kinder aus der Betreuung berechtigt.

  4. Um einen geordneten und übersichtlichen Ablauf zu garantieren sowie die Betreuungskräfte in der kontinuierlichen Erfüllung ihres Betreuungsauftrags möglichst wenig zu beeinträchtigen, wird die Abholung durch die dazu Berechtigten der betreuten Kinder nur um 13:00 Uhr, 14:00 Uhr, 15:00 Uhr oder 16:00 Uhr gestattet. In Einzelfällen (Härtefällen) – wie etwa Arztbesuchen – kann im Einvernehmen mit der Betreuungskraft eine vorzeitige Abholung des Kindes aus der Betreuung vereinbart werden. Ein entsprechender Nachweis kann von der Schulleitung gefordert werden.

  5. An dem letzten Schultag vor Schulferien findet keine Nachmittagsbetreuung statt.

§ 3

Bemessung und Entrichtung der Beiträge

  1. Die die Nachmittagsbetreuung bis 16:00 Uhr ist beitragsfrei.

  2. Der Träger behält sich jedoch das Recht vor, für zukünftige Schuljahre Beitragsforderungen einzuführen.

§ 4

Anmeldung, Aufnahme und Abmeldung

  1. Die Aufnahme in der Nachmittagsbetreuung kann nur nach ordnungsgemäßer Anmeldung des Kindes bei dem Träger der Schule durch die Erziehungsberechtigten erfolgen.

    Eine Aufnahme erfolgt grundsätzlich für ein vollständiges Schuljahr. Ein Schuljahr beginnt mit dem 1. August eines Kalenderjahres und endet mit dem 31. Juli des darauffolgenden Jahres. Für eine fortfolgende Teilnahme am Betreuungsangebot in einem nachfolgenden Schuljahr bedarf es einer erneuten ordnungsgemäßen und fristgerechten Anmeldung.

    Die Anmeldung muss schriftlich bis zum 15. März eines Jahres für das anschließende Schuljahr erfolgen.

    Für die Anmeldung erforderlich ist das Anmeldeformular „Verbindliche Anmeldung Betreuende Grundschule an der Hellbergschule Kirn“. Anmeldeformulare sind im Schulsekretariat erhältlich und werden den Schulkindern jährlich in Form eines Elternbriefs ausgehändigt.

    Bei der Anmeldung können die Erziehungsberechtigten im Anmeldeformular für jeden Wochentag individuell die Teilnahme an der Nachmittagsbetreuung festlegen. Das Betreuungsende (Abholzeit) gilt für das komplette Schuljahr.

    Ein Anspruch auf das Betreuungsangebot besteht prinzipiell nicht. Die Aufnahme in die Betreuende Grundschule richtet sich nach der Anzahl der freien Plätze unter Berücksichtigung der jeweiligen Priorität. Über die Aufnahme, auch während laufenden Schuljahr, entscheidet die Schulleitung und teilt Absagen den Erziehungsberechtigten mit.

    Im Einzelnen sind folgende Prioritäten in der nachstehenden Reihenfolge zu beachten:

  2. Kinder, bei denen der Tatbestand der Kindeswohlgefährdung gemäß § 8 a SGB VIII vorliegt und/oder Kinder, bei denen nach erfolgter Überprüfung durch den Sozialen Dienst der Tatbestand einer Förderung des Kindeswohls gemäß § 27 SGB VIII (Hilfen zur Erziehung) erfüllt wird, wenn das Jugendamt dies für erforderlich hält

  3. Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben, der einer Erwerbstätigkeit nachgeht oder sich in einer Berufsausbildung befindet

  4. Kinder, deren beide Elternteile sich in Berufsausbildung befinden oder deren einer Elternteil in Berufsausbildung steht, während der andere Elternteil berufstätig ist

  5. Kinder, deren beide Elternteile berufstätig sind

  6. Geschwisterkinder

  7. Kinder sonstigen familiären Hintergrundes

  8. Die Anmeldung Nachmittagsbetreuung ist verbindlich. Eine vorzeitige Abmeldung von bzw. Änderung vor Ablauf des laufenden Schuljahres ist nur aus wichtigem Grund möglich. Die Abmeldung oder Änderung muss schriftlich unter Nennung aller wichtigen Gründe im Schulsekretariat oder bei dem Träger erfolgen.

    Unter wichtige Gründe fallen insbesondere die nachstehenden:

  • Verzug aus dem Einzugsbereich der Schule und der damit verbundene Schulwechsel

  • Änderung der Arbeitszeiten eines Erziehungsberechtigten

  • längere krankheitsbedingte Abwesenheitszeiten des Kindes

  • aus anderen wichtigen Gründen in Abstimmung mit der Schulleitung

§ 5

Ausschlussgründe

  1. Ein Kind kann von der Teilnahme an der Betreuenden Grundschule ausgeschlossen  werden, wenn

  2. durch das Verhalten des Kindes für den Betrieb eine unzumutbare Belastung entsteht und/oder

  3. andere Personen durch das Verhalten des Kindes gefährdet sind und/oder

  4. die Einrichtung dem Kind nicht gerecht werden kann

§ 6

Aufsichtspflicht und Versicherungsschutz

  1. Die Aufsichtspflicht der Betreuungspersonen beginnt mit dem Anfang der unter § 2 genannten Betreuungszeiten und mit Kenntnisnahme der Anwesenheit des Schülers oder der Schülerin durch die Betreuungskräfte am festgelegten Ort und endet im Fall der Nachmittagsbetreuung grundsätzlich um 16:00 Uhr bzw. mit Verlassen des Schulgeländes.

Während der Betreuungszeit auf dem Schulgelände ist die Betreuungskraft aufsichtspflichtig, für die Wege von der Grundschule nach Hause sind es die Erziehungsberechtigten.

  1. Für die Kinder besteht eine gesetzliche Unfallversicherung während des Aufenthaltes auf dem Schulgelände sowie bei Veranstaltungen im Rahmen des Betreuungsangebotes außerhalb der Einrichtung.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Unfälle, die auf dem direkten Weg zu und von der Grundschule entstehen und deckt Personenschäden ab, nicht aber Sachschäden und Schmerzensgeld. Der Versicherungsschutz entfällt, wenn der direkte Weg verlängert oder unterbrochen wird.

  1. Für Schäden, die von den Kindern Dritten gegenüber verursacht werden, haftet der Träger nicht.

  2.  Eventuelle Schadensfälle sind umgehend dem Träger bzw. seinen beauftragten Stellen zu melden.

Die Betreuungsordnung wurde durch den Verbandsgemeinderat der VG Kirner Land in seiner Sitzung vom 15.05.2025 beschlossen.

§ 7 Ermächtigung

Die Verwaltung ist ermächtigt weitere Einzelheiten oder individuelle Entscheidungen, im Rahmen des Betreuungsangebotes, in Absprache mit Schulleitung und dem Schulelternsprecher/in zu regeln sowie in diesem Zusammenhang Änderungen an der Betreuungsordnung vorzunehmen. Die Verwaltung darf insbesondere Änderungen an dieser Betreuungsordnung vornehmen, welche nach Inkrafttreten des Ganztagsförderungsgesetzes erforderlich sind.

Kirn, 15.05.2025

            Träger                                    Schulleitung                            Schulelternbeirat

___________________         ____________________          ______________________

   BGM Thomas Jung                       Tanja Gravius                            Sabrina Schlarb

 

 

Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht

Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht Quelle:https://bildung.rlp.de/religion/konfessionelle-kooperation

Am 1. Juli 2021 haben der Trierer Bischof Dr. Stephan Ackermann und der Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, Dr. Thorsten Latzel, eine Vereinbarung zur konfessionellen Kooperation im evangelischen und katholischen Religionsunterricht unterzeichnet. Gleichlautende Vereinbarungen wurden in der Folge von den leitenden Geistlichen der Evangelischen Kirche der Pfalz, der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau sowie der Bistümer Limburg, Mainz, Speyer und später auch von Köln unterzeichnet.

Konfessionell-Kooperativer Religionsunterricht knüpft an bereits bestehende Kooperationsmöglichkeiten, wie etwa zeitweiliges Team-Teaching bei bestimmten Themen oder Unterrichtsprojekte in gemischt-konfessionellen Lerngruppen an und weitet diese aus.

Er trägt den veränderten gesellschaftlichen Verhältnissen Rechnung und stellt sich den pluralen Bedingungen der heutigen Zeit im Rahmen des Bildungsauftrages der Schule. Er zielt auf religiöse Bildung, die zu Mündigkeit, ethischer Urteilskraft und Toleranz befähigen soll. Durch die bewusste Thematisierung der Gemeinsamkeiten beider Kirchen und der Unterschiede zwischen ihnen soll der konfessionell-kooperative Religionsunterricht einen Beitrag zur Identitätsförderung und zur Verständigungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler leisten.

Beim konfessionell-kooperativen Religionsunterricht werden gemischt-konfes-sionelle Schülerinnen- und Schülergruppen abwechselnd von katholischen und evangelischen Lehrkräften unterrichtet.

Auch bei einem so verstandenen konfessionell-kooperativen Religionsunterricht handelt es sich um konfessionellen Religionsunterricht im Sinne des Grundgesetzes. 

Schulsozialarbeiter Herr Danielmeier

Schulbusse & Deutschlandticket

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,

als regionaler Mobilitätsdienstleister setzte der Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (RNN) gemeinsam mit den Aufgabenträgern und dem Land Rheinland-Pfalz ein neues ÖPNV- Konzept um. Seitdem profitieren die Fahrgäste in den Landkreisen Birkenfeld,

Bad Kreuznach, Mainz-Bingen und Alzey-Worms von einem massiv ausgebauten Busnetz.

Der Schulverkehr nimmt eine bedeutende Rolle im öffentlichen Nahverkehr ein. Werktags bringen die zuständigen Verkehrsunternehmen eine Vielzahl an Schülerinnen und Schülern zur Schule und nach Unterrichtsende wieder in ihre Heimatorte. Leider kommt es aufgrund von Personalmangel, Krankheitsfällen, Baustellen oder wetterbedingten Störungen hin und wieder zu Änderungen im Busverkehr. In solchen Fällen dient die Webseitewww.rnn.info als wichtiger Informationskanal, der von RNN und den Verkehrsunternehmen mit aktuellen Meldungen bespielt wird.

Wir empfehlen Ihnen sich vor Fahrtbeginn auf der RNN-Webseite über mögliche Änderungen im Busverkehr zu informieren. Die fahrenden Verkehrsunternehmen sind dazu angehalten, unmittelbar auf extreme Wetterbedingungen wie z.B. Schneefall und größere Störungen zu reagieren und auf der Webseite über eventuelle Fahrtausfälle zu  informieren.

Weitere Infos finden Sie unter: www.krn-mobil.de

Bei Verlust der Fahrkarte, füllen Sie folgendes Formular bei der KRN aus. Der Antrag läuft nicht über die Schule!

krn-mobil.de/antrag-ersatzkarte/

Schülerbeförderung im Schuljahr 2025/26 - GS Hellberg

Die genauen Fahrzeiten sind auch an den Fahrplanaushängen der Haltestellen ersichtlich.

Hinfahrten:

281

ab 7.42 Uhr Kirn - Auf dem Loh , Kirn  - Kunze Häuser                                   

281

7.45 Uhr ab Meckenbach - Hellbergschule                                                               

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Rückfahrten: (Schulende 12.00 Uhr  /  13 Uhr)

281 (12.05 Uhr)

Hellbergschule - nach Meckenbach , Loh , Kirn - „Kunze Häuser“                           

281 (13.05 Uhr)

Hellbergschule - nach Meckenbach , Loh , Kirn - „Kunze Häuser“

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Hinfahrt:

286

7.30 Uhr ab Kirn-Sulzbach , „Obersteiner Str.“  Krebsw. Tal, Allweiden          

Rückfahrten: (Schulende 12.00 Uhr/ 13.00 Uhr)

286 (12.05 Uhr) 

12.10 Uhr – Obersteiner Straße  / Kirn-Sulzbach , Krebsw. Tal , Allweiden         

286 (13.05 Uhr)

13.10 Uhr – Obersteiner Straße 7 / Kirn-Sulzbach  (Krebsw. Tal , Allweiden )     

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NEU für Betreuungskinder, die mit dem Bus fahren

281/210: ÖPNV 13:51 Uhr ab Hochhaus nach Meckenbach

281-112: ÖPNV 15.51 Uhr ab Hochhaus nach Meckenbach 

286-141: ÖPNV 16.03 Uhr ab Schule nach Kirn-Sulzbach 

Schulbus: ca. 15.50 Uhr ab Schule nach „Auf dem Loh“ (Fa. Scherer)

Fragen zu den Fahrkarten: Kreisverwaltung  KH: Hr. Weirich: 0671 – 803 1676 /  Fr. Maurer-Bechtoldt: 0671 – 803 1642    Busausfall, Bus unpünktlich: KRN: 0671 – 896640  oder  schulfahrten(at)krn-mobil.de /                     Fa. Scherer: 06765 – 949371

 

Bei weiterem unverändertem Schulbesuch der aktuellen Kl. 1 – 3 kann das D-Ticket auch im Schuljahr 2025/26 genutzt werden. 

Regelung für die aktuelle Klassenstufe 4: Schüler, welche die Klassenstufe 5 einer weiterführenden Schule im Landkreis Bad Kreuznach besuchen, können das D-Ticket behalten. 

Für die „neue“ weiterführende Schule ist aber auf jeden Fall trotzdem ein Fahrkostenantrag zu stellen (auf dem Sekretariat der neuen Schule erhältlich). 

Schüler, welche eine weiterführende Schule außerhalb des Landkreis Bad Kreuznach besuchen (z.B. Bingen, Idar-Oberstein, Rheinböllen, Wöllstein, Lauterecken, u.a.), müssen das D-Ticket der Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Salinenstr. 47, 55543 Bad Kreuznach, Abt. Schülerfahrkarten) bis spätestens 31.07.2025 zurückgeben. Das neue D-Ticket ist bei der dann zuständigen Kreisverwaltung zu beantragen (z.B. Birkenfeld, Mainz-Bingen, Simmern, Alzey-Worms, Kusel) Hinweis: Nicht mehr zustehende D-Tickets werden zum 01.08.2024 storniert. Bei der Fahrt mit einem stornierten D-Ticket wird ein Bußgeld fällig

 

 

Medienkompetenz macht Schule

Ob in der Schule, im Berufsleben oder in der Freizeit - Informationen, Kommunikation, gemeinsames Lernen und E-Learning im Internet spielen überall eine immer größere Rolle. Daher gilt es in der Schule, auch schon im Primarbereich, die Kinder fit zu machen im Umgang mit den Medien. Das umfasst neue Lern- und Übungsmethoden mit und durch das Ipad und dem Smartboard sowie der sichere und verantwortungsvolle Umgang mit den neuen Medien. Wir arbeiten mit dem Medienkompass des Landes Rheinland-Pfalz, der den Kindern hilft, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse im Bereich Medienkompetenz zu entwickeln und auszubauen.

Über die Teilnahme am Projekt "Medienkompetenz macht Schule" sowie über den DigitalpaktSchule und mit Hilfe der VG Kirner Land und des Fördervereins der Schule konnten zahlreiche Ipads nebst Ipad Koffern angeschafft werden. Ebenfalls über den DigitalpaktSchule wurden alle Klassen im Schuljahr 22/23 mit Smartboards der neuesten Generation ausgestattet.

 Diese Medien werden täglich genutzt und  alle Lehrkräfte erweitern ständig ihr Wissen im Umgang damit. Unser Studientag am 13.Dezember 2023 wird sich damit intensiv beschäftigen.

 

Mediennutzung und Medienkurse für Eltern

Hier finden Sie kostenlose Online-Fortbildungen für Eltern, um Ihre Kinder kompetent und aktiv in der Medienwelt und bei der Mediennutzung unterstützen zu können.

https://www.schau-hin.info/

https://www.medienkurse-fuer-eltern.info/

https://www.klicksafe.de/bildschirm-und-medienzeit-was-ist-fuer-kinder-in-ordnung

https://www.kindergesundheit-info.de/themen/medien/mediennutzung/kinder-und-medien/

Weitere hilfreiche Informationen unter:

https://www.schau-hin.info/

 

aus aktuellem Anlass:

Sehr geehrte Eltern,

viele Kinder - aus allen Klassenstufen - erzählen, dass sie die Serie Squid Game schauen. Auf dem Schulhof werden Szenen auch schon nachgespielt. 

Diese Serie wird für das Alter ab 16 Jahren empfohlen. Für jüngere Kinder ist sie aufgrund der Gewaltszenen nicht geeignet und ich möchte Ihnen ans Herz legen, genau zu überlegen, welche Filme für Ihr Kind geeignet sind.

Um Ihnen Hilfestellung bei der Entscheidung zu bieten, habe ich hier Links für Sie:

Infos zur Serie:

www.klicksafe.de/news/squid-game-was-elter-ueber-die-netflix-hit-serie-wissen-muessen

Tipps z.B. zum Anlegen eines Kinderprofils bei Streamingdiensten

www.klicksafe.de/fileadmin/cms/download/Material/Infobrosch%C3%BCren/Leitfaden_klicksafe_Streamingdienste-sicher-nutzen.pdf

 

 

Bildungspartner Bibliothek & Schule

Seit April 2022 besteht ein Kooperationsvertrag zwischen der Stadtbücherei Kirn und unserer Schule. Ziel ist es, die Sprach- und Lesekompetenz sowie die Medienkompetenz zu stärken. Mit kleinen Projekten während der Grundschulzeit wird die Zusammenarbeit zwischen Bücherei und Schule gefördert und die Kinder an die Nutzung der Bücherei herangeführt. 

Partnerschule in Ruanda

Aktion Tagwerk - Wir bewirken etwas - 2.Mai 2025

Bei strahlend blauem Himmel und Sonnenschein durchliefen die Kinder zahlreiche Sportstationen, die von Eltern und Großeltern betreut wurden. Nach einem lustigen "Warm up" hieß es springen, laufen, zielen, werfen, lachen und Spaß haben. Und all das für einen guten Zweck. Die Schülerinnen und Schüler sammelten zuvor fleißig bei ihren Familien Spendengelder. Es kamen über 2000€ zusammen - eine tolle Summe. Der Erlös kommt unserer Partnerschule Centre Scolaire Muhoro in Ruanda sowie unserem Förderverein zugute. Herzlichen Dank an die Helferinnen und Helfer und an alle Spenderinnen und Spender. Ein gelungener Tag für alle Schulkinder! 

 

Aktion Tagwerk- Dein Einsatz zeigt Wirkung- 14.Juli 2022

Seit 2002 organisiert  die Stiftung  Tagwerk einmal pro Jahr eine bundesweite Kampagne.  Die Kinder engagieren sich für Gleichaltrige in anderen Regionen der Welt und zeigen ihre Solidarität. Unsere Schülerinnen und Schüler suchten sich Sponsoren für 10 sportliche Stationen/Spiele: Sackhüpfen, Kartoffellauf, Wasserbecherspiel, Kletterwand, Cross Boccia, Wikingerschach, Nüsse knacken, Seilspringen, Wurfringe, Dosenwerfen. Hier konnten sie ihr Geschick und ihre Geduld unter Beweis stellen. Der Spaß kam auch nicht zu kurz. „Das war ein toller Tag!“, war überall in der Schule zu hören.  Die Kinder der rund 80 Familien waren so fleißig beim Suchen von  Sponsorinnen und Sponsoren, die sich spendabel zeigten, dass die Summe von über  2000 € zusammen kam.  Die Kolleginnen rundeten zu dem Betrag von 2100€ auf. Der Erlös geht zur Hälfte an unsere Partnerschule Centre Scolaire Muhoro in Ruanda und an den Förderverein unserer Schule. Ein großes DANKESCHÖN an  alle Beteiligte! Herzlichen Dank an die Mütter, die die Stationen betreuten.

 

Hier finden Sie weitere Informationen. Ruanda-Komitee e.V. Bad Kreuznach - Hellberg-Grundschule Kirn bleibt aktiv für Partner

Projekt Lese-Mentor

Mentor-Leselernhelfer e.V.

Der Verein MENTOR - die Leselernhelfer Nahe-Hunsrück e.V. wurde 2010 in Kirn vom hier ansässigen Kinderarzt, Herrn Dr. Bernd Zerfaß, gegründet.

Aufgabe der Mentoren ist die Förderung der Sprach- und Lesekompetenz. Wichtig ist dabei das 1:1 Prinzip: einmal die Woche kommt ein Mentor für eine Stunde zu einem, immer dem gleichen Kind.

Der Verein hat Spiele, Bücher und Arbeitsmittel angeschafft, die die Lesekinder zusammen mit ihren Mentorinnen und Mentoren ausgesucht haben. Damit wird in den Lesestunden "gearbeitet", was stressfrei ohne Notendruck und eher spielerisch abläuft.

MENTOR wurde 2003 in Hannover gegründet, inzwischen gibt es bundesweit viele Ortsvereine, in denen mittlerweile 12.000 Kinder im Alter zwischen sechs und sechzehn Jahren gefördert werden.

Interessenten können sich gerne noch anmelden.

Wir danken unseren Mentorinnen und unserem Mentor ganz herzlich für die Vorleseaktion am Bundesweiten Vorlesetag 2019.

Kontakt:  

Weitere Infos unter www.mentor-nahehunsrück.de

Mentoren / Mentorinnen ab 2023

In diesem Schuljahr unterstützen uns Frau Friedt, Frau Miehlitz und Frau Peitz.

Herzlichen Dank für Ihren Einsatz.

Stark und gesund mit Klasse 2000

 

Klasse2000 ist das bundesweit größte Unterrichtsprogramm zur Gesundheitsförderung, Sucht- und Gewaltvorbeugung für die Grundschule. Wir beteiligen uns seit dem Schuljahr 2014/15 an dem Programm, derzeit mit 5 Klassen.

Was lernen Kinder bei Klasse2000?

Die Kinder erforschen mit KLARO wie ihr Körper funktioniert und was sie selbst tun können, damit es ihnen gut geht. Die großen Themen von Klasse2000 sind:

  • Gesund essen & trinken
  • Bewegen & entspannen
  • Sich selbst mögen & Freunde haben
  • Probleme & Konflikte lösen
  • Kritisch denken & Nein sagen, z. B. bei Tabak und Alkohol

Wie funktioniert Klasse2000?

Das Unterrichtsprogramm begleitet die Kinder von Klasse 1 bis 4, pro Schuljahr finden ca. 15 Klasse2000-Stunden statt. Zwei bis drei Mal pro Schuljahr besuchen speziell geschulte Klasse2000-Gesundheitsförderer die Klassen und führen mit besonderen Experimenten und Spielen neue Themen ein, die die Lehrkräfte anschließend vertiefen. Die Kinder freuen sich sehr auf die Stunden unserer Gesundheitsförderin Frau von Pronay.

Wie wird das Programm finanziert?

Klasse2000 wird von einem gemeinnützigen Verein getragen und über Patenschaften finanziert (220 € pro Klasse und Schuljahr). Wir freuen uns sehr, dass unsere Paten den Kindern helfen, gesund aufzuwachsen. Die Patenschaft für die Klassen unserer Schule hat der Förderverein Lützelsoon übernommen. Dafür sagen wir: Vielen herzlichen Dank!

Aktuelle Informationen über Ziele, Themen, Wirkung und Verbreitung von Klasse2000: www.klasse2000.de

Im Oktober 2019 hat unsere Schule erneut das Klasse2000 Zertifikat erworben

Die GS Hellberg ist eine von über 800 Schulen in Deutschland, denen das Zertifikat verliehen wurde. Insgesamt nehmen rund 4.000 Schulen an Klasse2000 teil. Wir sind sehr stolz auf diese Auszeichnung, denn Gesundheitsförderung ist bei uns ein zentrales Thema, für das wir uns gerne engagieren, denn nur wenn unsere Schülerinnen und Schüler gesund sind und sich wohlfühlen, können sie gut lern

Schulschwalben

Umweltbonus gewonnen

An der Hellbergschule in Kirn nisten seit Jahrzehnten zahlreiche Mehlschwalben. Jedes Jahr freuen sich Kinder und Lehrkräfte über die Ankunft der Vögel, wenn diese aus ihrem Winterquartier kommen. Die Schulgemeinschaft erlebt live mit, wie die Schwalben in der Luft herumsausen, brüten und ihre Jungen groß ziehen - und diese schließlich ausfliegen. Unter dem Dach bauten die Vögel die Nester aus Lehm. Jedoch sind diese in die Jahre gekommen, sind beschädigt oder abgefallen. Es gibt in der Umgebung zu wenig natürliches Nistmaterial, um diese auszubessern.

Auf Anregung von Schulleiterin Tanja Gravius baute Hausmeister Mathias Kehl eine Station, an der die Tiere Lehm und Stroh aufnehmen können. Eine Aktion des Radiosenders RPR 1 im Frühjahr 2024 kam außerdem zur rechten Zeit, die den Einsatz für Naturprojekte mit je 1000 € Umweltbonus finanzieren. Rektorin Tanja Gravius meldete das Projekt „Schulschwalben“ beim Sender an. Nun hieß es täglich morgens um 7 Uhr Radio zu hören. Tatsächlich wurde das Projekt genannt und viele große und kleine Unterstützer*innen riefen bei RPR 1 an. Die Aufregung und Freude war groß, als klar war, dass die Schule das Geld gewonnen hat.

Vom Umweltbonus wurden zehn neue Kunstnester aus Holzbeton gekauft, eine Minikamera zur Beobachtung der Vögel und Sachbücher zum Thema. Montiert wurden die Nester mit Kotbrettern von Mathias Kehl und Manfred Schumacher vom Bauhof VG Kirner Land. Die Firma Holzhauser GmbH Baumaschinen in Kirn stellte dankenswerterweise den Steiger zur Montage kostenfrei zur Verfügung.

Jetzt heißt es abwarten, wie die neuen Nester von den Mehlschwalben angenommen werden. Erste „Besichtigungen“ gab es bereits durch die Vögel. Gespannt sind alle, ob es auch dieses Jahr wieder Nachwuchs bei den „Hellbergschwalben“ gibt.

Schulobst

Ab dem Schuljahr 22/23 nehmen wir am Schulprogramm der Europäischen Union für Obst, Gemüse und Milch teil. Wir erhalten immer donnerstags pro Klasse eine Kiste mit Obst und/oder Gemüse. Es ist ein idealer Frühstücks- und Pausensnack und unterstützt das Bewusstsein der Kinder für eine gesunde Ernährung. Auch thematisch wird dies immer wieder im Unterricht eingebunden.

Das Angebot ist kostenlos und wird mit Mitteln der Europäischen Union und des Landes Rheinland-Pfalz finanziert.

Weiter Informationen dazu finden Sie unter:

gesundheitsfoerderung.bildung-rp.de/fileadmin/user_upload/gesundheitsfoerderung.bildung-rp.de/EU-Schulobstprogramm/Flyer_EU-Schulprogramm_in_Rheinland-Pfalz-_Elterninformation_23.06.21.pdf

Sicherheitstraining für Kinder

Starke Kinder sagen Nein!

Seit 2022 gibt es ein besonderes Training für die Klassenstufen 2 und 4 an unserer Schule. An zwei  Tagen üben die Kinder selbstsicherer und mutiger aufzutreten und sich gegenseitig zu respektieren. Spielerisch wird geübt, wie sie sich in unangenehmen Situationen wehren können und was gute und schlechte Geheimnisse sind. Deutlich „Nein“ und „Stopp“ sagen - dass das sehr wichtig ist, um anderen Personen Grenzen aufzuzeigen, das vermittelt Trainerin Frau Silke Gorges auf vielfältige Weise mit Spielen, Geschichten, Rollenspielen und Gesprächen. Im Mittelpunkt steht die Stärkung der Persönlichkeit und der Zivilcourage, aber auch der gegenseitige Respekt im Umgang miteinander.

Weitere Infos zum Training finden Sie unter: www.starkdurchsleben.de