Logo Link zur Startseite

Akteneinsicht in Bauakten

Einen Anspruch auf Akteneinsicht hat neben dem Bauherrn/Eigentümer in der Regel der unmittelbare Nachbar. Die betreffende Person hat sich durch Personalausweis zu legitimieren; Bevollmächtigte haben eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.

Die Akten werden grundsätzlich nicht versendet, sondern können im Amt eingesehen oder nach Absprache für ca. 3 Wochen ausgeliehen werden. 

Bitte beachten Sie zudem, dass die Akteneinsicht nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.

Für weitere Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne zur Verfügung. 

Kontakt

Lena Glenz
Sekretariat und Rechnungswesen, Bauanträge
Kirchstr. 3
Zimmer 3.19
Mailkontakt
06752 135-346

Cathrin Endres
Stadtsanierung, Dorferneuerung, Ausbau- und Erschließungsbeiträge, Stadtsanierung
Kirchstraße 3
Zimmer 3.21
Mailkontakt
06752 135-143