Leistungen des Bürgerbüros
Wohnsitz An-, Ab- und Ummeldungen
In Deutschland besteht unabhängig von der Staatsangehörigkeit für jeden Einwohner eine allgemeine Meldepflicht.
Der Wohnsitz ist ab dem Bezug der Wohnung innerhalb von 14 Tagen anzumelden. Eine Wohnungsgeberbestätigung über den Tag des Einzugs ist vorzulegen.
- Wohnungsgeberbestätigung zum Download
Ummeldung deutsche Staatsbürger:
- Persönliche Vorsprache im Bürgerbüro.
- Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich
Ausnahme:
- bei Zuzug aus dem Ausland oder nach früherer Abmeldung von Amtswegen, ist eine persönliche Vorsprache erforderlicheine schriftliche Ummeldung ist nicht möglich
Ummeldung EU- und ausländische Mitbürger:
- persönliche Vorsprache im Bürgerbüro
- Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich
Ausnahme:
- bei erstmaligem Zuzug nach Deutschland, ist eine persönliche Vorsprache erforderlich Der Familienstand muss durch eine beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde, oder des Scheidungsurteils belegt werden, sofern nicht ledig.
- Bei Anmeldung von Minderjährigen, ist ein Ausweisdokument und Geburtsurkunde erforderlich.
- Eine schriftliche Ummeldung ist nicht möglich
Nachzug von Ehegatten oder Familienmitgliedern aus dem Ausland:
- persönliche Vorsprache aller anzumeldenden Familienmitglieder (auch Kinder) ist erforderlich
Bei Umzug im Familienverband:
- können die Eltern ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr mit anmelden
- Eine vorzeitige Ummeldung einer Wohnung ist nicht möglich.
Online-Wohnsitzanmeldung
Die Möglichkeiten der Online-Meldung finden Sie unter:
https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry?id=EWA
Personalausweise
Kosten:
- Personalausweis über 24 Jahre € 37,00
- Personalausweis unter 24 Jahre € 22,80
Herstellungsdauer:
- ca. 3 Wochen (ohne Gewähr)
Folgende Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen:
- bei Erstbeantragung ist die Geburtsurkunde vorzulegen, ansonsten genügt der alte Personalausweis oder Reisepass
- bei Antragsteller, die noch keine 16 Jahre alt sind, müssen die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis geben, dass ein Personalausweis beantragt wird.
- bei alleinerziehenden Eltern muss der Sorgerechtsnachweis vom Jugendamt und bei geschiedenen Eltern der Sorgerechtsbeschluss vorgelegt werden
- biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate)
Die Gebühr ist bei Beantragung zu entrichten
Statusabfrage über den beantragten Personalausweis oder Reisepass können Sie hier unter der Kategorie ,,Ausweis‘‘ einsehen.
vorläufiger Personalausweis
Kosten:
Gebühren für einen vorläufigen Personalausweis: € 10,00 (3 Monate Gültigkeit)
Herstellungsdauer:
- der vorl. Personalausweis wird direkt nach Beantragung ausgestellt und ausgehändigt
Folgende Unterlagen sind bei der Beantragung vorzulegen:
- bei Erstbeantragung ist die Geburtsurkunde vorzulegen, ansonsten genügt der alte Personalausweis oder Reisepass
- bei Antragsteller, die noch keine 16 Jahre alt sind, müssen die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis geben, dass ein Personalausweis beantragt wird.
- bei alleinerziehenden Eltern muss der Sorgerechtsnachweis vom Jugendamt und bei geschiedenen Eltern der Sorgerechtsbeschluss vorgelegt werden
- biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate)
Die Gebühr ist bei Beantragung zu entrichten
Reisepässe
Kosten:
- Gebühren für einen Reisepass über 24 Jahre: € 70,00
- Gebühren für einen Reisepass unter 24 Jahre: € 37,50
- Gebühren für einen Express-Reisepass über 24 Jahre: € 102,00
- Gebühren für einen Express-Reisepass unter 24 Jahre: € 69,50
Herstellungsdauer:
- ca. 4 - 5 Wochen (ohne Gewähr)
- In dringenden Fällen ist es möglich einen Express-Reisepass zu beantragen, der innerhalb von 3 Werktagen geliefert werden kann.
Folgende Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen:
- Personalausweis, alter Reisepass oder alter vorläufiger Reisepass; sofern kein Ausweisdokument vorgelegt werden kann ist die Vorlage einer Geburtsurkunde, oder Heiratsurkunde erforderlich.
- bei Erstbeantragung von Kindern ist die Geburtsurkunde vorzulegen.
- bei Beantragung vor dem 18. Lebensjahr müssen die sorgeberechtigten Eltern den Antrag unterschreiben oder eine unterschriebene Einverständniserklärung und ihre eigenen Ausweisdokumente mitgeben.
- bei alleinerziehenden Eltern muss der Sorgerechtsnachweis vom Jugendamt und bei geschiedenen Eltern der Sorgerechtbeschluss vorgelegt werden
- biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate)
Die Gebühr ist bei Beantragung zu entrichten.
Für Viel-Reisende gibt es noch die Möglichkeit einen Elektronischen Reisepass mit 48 Seiten zu beantragen.
Diesbezüglich fragen Sie bitte bei unserem Bürgerbüro nach.
Statusabfrage über den beantragten Personalausweis oder Reisepass können Sie hier unter der Kategorie ,,Ausweis‘‘ einsehen.
Führerscheinangelegenheiten
- Informieren Sie sich in unserem Bürgerbüro oder
- direkt bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach
- Aktuelle Information zum Pflichtumtausch der vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine
Bei Verlust Ihres Führerscheins wenden Sie sich bitte direkt an die Kreisverwaltung Bad Kreuznach.
Beantragung von Führungszeugnissen
Arten des Führungszeugnisses
- Privates Führungszeugnis – Belegart NB
Zur Vorlage beim Arbeitgeber, Unternehmen, Vereine oder sonstige Stellen. - Führungszeugnis für Behörden – Belegart O
Dient ausschließlich der Vorlage bei einer deutschen Behörde oder öffentlich rechtlichen Anstalt (z.B. Universitätsmedizin, Universitäten, öffentliche Schulen, Ministerien) - Erweitertes Führungszeugnis
- für Private – Belegart NE
- für Behörden – Belegart OE
Wird bei Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verlangt. (z.B. Kitas, Schulen)
Beantragung
- Persönliche Vorsprache
oder - Die Gebühr für das Führungszeugnis kann vorab auf die nachfolgende Bankverbindung überwiesen werden:
Bankverbindungen:
Sparkasse Rhein-Nahe
MALADE51KRE
DE94 5605 0180 0002 0014 77
Bitte senden Sie uns einen Zahlungsnachweis per Mail an buergerbuero(at)kirner-land.de und die Art des benötigten Führungszeugnisses sowie Ihren vollständigen Namen.
Beantragung von Gewerbezentralregisterauszügen
Beantragung
- Persönliche Vorsprache
oder - Die Gebühr für den Auszug kann vorab auf die nachfolgende Bankverbindung überwiesen werden:
Bankverbindungen:
Sparkasse Rhein-Nahe
MALADE51KRE
DE94 5605 0180 0002 0014 77
Bitte senden Sie uns einen Zahlungsnachweis per Mail an buergerbuero(at)kirner-land.de und die Art des benötigten Führungszeugnisses sowie Ihren vollständigen Namen.
Beglaubigungen
Mit der amtlichen Beglaubigung bestätigt die Behörde, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.
NICHT durch das Bürgeramt können beglaubigt werden:
- Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden) - Beglaubigung erfolgt durch ausstellendes Standesamt
Meldebescheinigungen
Die Gebühren für eine Meldebescheinigung betragen € 6,50
Lebensbescheinigungen
Eine Lebensbescheinigung bestätigt, dass die betroffene Person gemeldet und noch am Leben ist.
Es ist eine persönliche Vorsprache (oder durch bevollmächtigte Person) im Bürgerbüro notwendig. Die Lebensbescheinigung wird dann direkt ausgestellt bzw. das vorgelegte Formular ausgefüllt und bestätigt.
Untersuchungsberechtigungsscheine
Voraussetzungen
- Nur für Minderjährige (unter 18 Jahre) mit alleinigem Wohnsitz im Kirner Land
- Persönliches Erscheinen ist erforderlich. Vertretung durch Eltern(teil) möglich.
Erforderliche Unterlagen
- Vorsprache des Jugendlichen: Ausweis / Pass des Jugendlichen
- Vorsprache des Sorgeberechtigten: Personalausweis oder Reisepass des Sorgeberechtigten
Zu beachten ist:
- Eine Ersatzbescheinigung wird nicht ausgestellt.
- Für Personen, die im zweiten Ausbildungsjahr noch nicht das 18 Lebensjahr vollendet haben, ist eine Nachuntersuchung erforderlich.
Fischereischeine
Zuständig für die Ausstellung eines Fischereischeins ist die Ordnungsbehörde des Hauptwohnsitzes.
Voraussetzung für die Erlangung eines Fischereischeines in Rheinland-Pfalz:
- Teilnahme an einem Vorbereitungsseminar, anschließende staatliche Fischerprüfung vor dem Prüfungsausschuss
Verlängerung des Fischereischeines:
- jeweils für 1 Jahr oder 5 Jahre möglich
Wurde der bisherige Fischereischein in einem anderen Bundesland ausgestellt, kann keine Verlängerung erfolgen. In diesem Fall muss eine Erstausstellung erfolgen. Eine Verlängerung geht nur bei rheinland-pfälzischen Fischereischeinen.
Fischereiprüfung:
Informationen finden Sie auf der Internetseite der Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Wohnberechtigungsscheine
Wurden Mietwohnungen über ein öffentliches Darlehen (Wohnbauförderung) errichtet, so sind die Eigentümer verpflichtet diese Wohnungen zu einem bestimmten Preis je Quadratmeter Wohnfläche und nur an einen bestimmten Personenkreis zu vermieten.
Bei der Bewerbung um eine solche Wohnung müssen sich die Interessenten gegenüber dem Vermieter durch einen Wohnberechtigungsschein legitimieren.
Fundsachen (Annahme)
Auskünfte aus dem Melderegister
Hinweise und Erläuterungen zur Melderegisterauskunft Stand 11.2019
Nach § 44 Bundesmeldegesetz (BMG) darf die Meldebehörde eine einfache Melderegisterauskunft über einzeln bestimmte Personen erteilen. Vom Auskunftssuchenden ist anzugeben, ob die Auskunft für gewerbliche Zwecke oder nicht benötigt wird; die Zwecke sind ggf. anzugeben. Es ist vom Antragstellenden zu erklären, dass die Auskunft nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden.
Die einfache Melderegisterauskunft beinhaltet den Familiennamen, den/die Vornamen, einen eventuell vorhandenen Doktorgrad, derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, auch diese Tatsache.
Der Empfänger einer Melderegisterauskunft ist grundsätzlich nach Artikel 14 der Verordnung (EU) 2016/679 verpflichtet, die betroffene – also die abgefragte – Person über den Erhalt einer Melderegisterauskunft zu informieren. Gemäß § 44 Abs. 5 BMG besteht die Pflicht zur Information der betroffenen Person gemäß Artikel 14 Absatz 1, 2 und 4 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung – DSGVO) durch den Empfänger der Melderegisterauskunft ergänzend zu den in Artikel 14 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2016/679 genannten Ausnahmen nicht, wenn durch ihre Erfüllung ein rechtliches Interesse, insbesondere die Geltendmachung von Rechtsansprüchen, beeinträchtigen würde, sofern nicht das berechtigte Interesse der betroffenen Person an der Erfüllung der Informationspflicht überwiegt.
Antragstellung und Verwaltungsgebühren
Wir haben eine überdurchschnittliche Anzahl von Fällen, in denen wegen Nichtzahlung der Auskunftsgebühr das Mahn-/ Vollstreckungsverfahren eingeleitet werden muss, was für uns mit erheblichen Kosten verbunden ist. Um dem zu entgehen, sehen wir uns leider veranlasst, die Gebühren generell im Voraus zu erheben.
Bankverbindungen:
Sparkasse Rhein-Nahe
MALADE51KRE
DE94 5605 0180 0002 0014 77
Um die gesuchte Person eindeutig zu identifizieren, sind möglichst genaue Angaben machen.
Die Verwaltungsgebühr beträgt 10,05 EUR je Person für eine einfache und 11,85 EUR je Person für eine erweiterte Melderegisterauskunft aus dem aktuellen oder archivierten Datenbestand und ist auf das Konto der Meldebehörde zu überweisen, an die Sie Ihre Anfrage richten.
Rechtsgrundlagen:
BMG Bundesmeldegesetz vom 03.05.2013 (BGBl. I S. 1084), in der jeweils gültigen Fassung
Kontakt
- Günsu Ersoy-Urban: 06752 135-321
- Karin Heiser: 06752 135-322
- Vivien Buscher: 06752 135-323
- Jasmina Lanz: 06752 135-325
E-Mail: buergerbuero(at)kirner-land.de
Aktuelle Informationen
Durch ein erhöhtes Aufkommen bei der Bundesdruckerei verzögert sich die Lieferung der Reisepässe auf 8 - 10 Wochen.