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Schiedsperson

Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedsperson darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleiches zu beenden. Das Schiedsamt ist in vielfältigen Bereichen zuständig, z. B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.


Kontakt

Sven Schäfer
Fachbereichsleitung Sozialverwaltung, Asylangelegenheiten, Grundsicherung A-G, Grundschulen Kirn, Kinder, Jugend und Senioren, Soziales, Sozialverwaltung, Schulen, Standesamt, Volkshochschule und Kultur, Wohnungsbauförderung
Kirchstraße 3
Zimmer 2.6 (b)
Mailkontakt
06752 135-137

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