Die Bauanträge (nach § 63 LBauO und im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 66 LBauO) sowie die Bauvoranfragen (Bauvorbescheid nach § 72 LBauO) müssen direkt bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach eingereicht werden.
Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Bauaufsichtsbehörde
Salinenstraße 47
55543 Bad Kreuznach
Tel.: 0671/803-0
Bauaufsicht(at)kreis-badkreuznach.de
Die Zuständige Sachbearbeiter/innen der Kreisverwaltung Bad Kreuznach finden Sie unter: https://www.kreis-badkreuznach.de/kreisverwaltung/organisation/amt-6-bauen-und-umwelt/ansprechpartner/
Ausnahme ist ein Bauantrag im Freistellungsverfahren nach § 67 LBauO.
Dieser wird direkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land, Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn eingereicht
Änderung der Zuständigkeit für die Einreichung von Bauanträgen ab 01.01.2026
