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Änderung der Zuständigkeit für die Einreichung von Bauanträgen ab 01.01.2026

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Die Bauanträge (nach § 63 LBauO und im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 66 LBauO) sowie die Bauvoranfragen (Bauvorbescheid nach § 72 LBauO) müssen direkt bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach eingereicht werden

Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Bauaufsichtsbehörde
Salinenstraße 47
55543 Bad Kreuznach
Tel.: 0671/803-0
Bauaufsicht(at)kreis-badkreuznach.de

Die Zuständige Sachbearbeiter/innen der Kreisverwaltung Bad Kreuznach finden Sie unter: https://www.kreis-badkreuznach.de/kreisverwaltung/organisation/amt-6-bauen-und-umwelt/ansprechpartner/

Ausnahme ist ein Bauantrag im Freistellungsverfahren nach § 67 LBauO. 

Dieser wird direkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land, Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn eingereicht

Änderung der Zuständigkeit für die Einreichung von Bauanträgen ab 01.01.2026

Kontakt

Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land
Bahnhofstraße 31
55606 Kirn
Telefon: 06752 135-0
E-Mail: verwaltung(at)kirner-land.de