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Bauanträge/Bauvoranfragen

Die Bauanträge (nach § 63 LBauO und im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 66 LBauO) sowie die Bauvoranfragen (Bauvorbescheid nach § 72 LBauO) müssen direkt bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach eingereicht werden

Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Bauaufsichtsbehörde
Salinenstraße 47
55543 Bad Kreuznach
Tel.: 0671/803-0
Bauaufsicht(at)kreis-badkreuznach.de

Die Zuständige Sachbearbeiter/innen der Kreisverwaltung Bad Kreuznach finden Sie unter: https://www.kreis-badkreuznach.de/kreisverwaltung/organisation/amt-6-bauen-und-umwelt/ansprechpartner/

Ausnahme ist ein Bauantrag im Freistellungsverfahren nach § 67 LBauO. 

Dieser wird direkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land, Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn eingereicht

Änderung der Zuständigkeit für die Einreichung von Bauanträgen ab 01.01.2026

Der Bauantrag ist schriftlich, i. d. R. in dreifacher Ausfertigung (bei gewerblichen Vorhaben in 4-facher Ausfertigung) einzureichen. Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Antrags erforderlichen Unterlagen (Bauunterlagen) einzureichen.

Bauantragsunterlagen

Die Bauantragsunterlagen müssen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser erstellt und unterschrieben sein. Bauvorlageberechtigt sind Architekten, die aufgrund des Architektengesetzes diese Berufsbezeichnung führen und in die Architektenliste eingetragen sind, oder Ingenieure, die in einer von der Kammer der beratenden Ingenieure geführten Liste eingetragen sind. Es empfiehlt sich daher für den Bauherren dringend, sich die Planvorlageberechtigung des Architekten oder Ingenieurs nachweisen zu lassen.

Die Entwurfsverfasser sind für die Vollständigkeit und Brauchbarkeit ihrer Entwürfe verantwortlich. Sie haben dafür zu sorgen, dass die für die Ausführung des Vorhabens erforderlichen Einzelzeichnungen, Einzelberechnungen und Anweisungen geliefert werden und dass diese den genehmigten Bauunterlagen sowie den baurechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.

Dem Bauantrag müssen in der Regel folgende Unterlagen beigefügt werden:

  •  Bauantragsformular
  • Baubeschreibung
  • Betriebsbeschreibung
  • Berechnung Nutz- / Wohnfläche
  • Berechnung des umbauten Raumes
  • Berechnung der Baukosten
  • Nachweis der Grundflächenzahl (GRZ)
  • Nachweis der Geschossflächenzahl (GFZ)
  • Stellplatznachweis
  • Abstandsflächennachweis
  • aktueller amtlicher Lageplan (i. d. R. Maßstab 1 : 1000) mit Eintragung der vorhandenen Bebauung und des geplanten Gebäudes mit Grenzabständen
  • Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
  • statistischer Erhebungsborgen
  • Bautechnische Nachweise (Statik, Wärme- und Schallschutz)

Die für den Bauantrag erforderlichen Formulare / Vordrucke finden Sie im Internet beim Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz unter https://fm.rlp.de/service/vordrucke

Den Statistischen Erhebungsbogen finden Sie im Internet beim Statistischen Landesamt unter www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet

Bauvoranfrage

Vor Einreichung des Bauantrages kann die Bauherrin oder der Bauherr zu einzelnen Fragen des Vorhabens einen schriftlichen Bescheid (Bauvorbescheid) beantragen. Eine solche Bauvoranfrage ist zu empfehlen, wenn vor der Durchführung eines baurechtlichen Verfahrens zu bestimmten Fragen eine verbindliche Entscheidung getroffen werden soll. Eines bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassers (z.B. Architekt) bedarf es für die Einreichung einer Bauvoranfrage nicht. 

Zur Bauvoranfrage ist das Formular der Kreisverwaltung Bad Kreuznach auszufüllen.

 

Kontakt

Sascha Siegel
stellv. Fachbereichsleitung Bauen - Verwaltung, Bauanträge, Bauleitplanung
Kirchstraße 3
Zimmer 3.18
Mailkontakt
06752 135-342

Lena Glenz
Sekretariat und Rechnungswesen, Bauanträge
Kirchstr. 3
Zimmer 3.19
Mailkontakt
06752 135-346